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IZOBLOK FASST DAS 3Q 2025

In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025 erzielte die IZOBLOK-Gruppe Betriebseinnahmen in Höhe von 217.764 TPLN. Das konsolidierte Betriebsergebnis belief sich auf -482 TPLN, während das konsolidierte EBITDA im Berichtszeitraum 10.661 Tsd. PLN betrug.

Auf unkonsolidierter Ebene beliefen sich die Einnahmen auf 107.939 TPLN, was einem Anstieg von 9,9 % gegenüber dem dritten Quartal 2024 entspricht. Das Unternehmen erzielte einen Betriebsgewinn in Höhe von 2.674 TPLN, während das EBITDA 8.550 TPLN erreichte. 

Zu den im Berichtszeitraum erzielten Finanzergebnissen erklärte Przemysław Skrzydlak, der Vorstandsvorsitzende:

„Die Ergebnisse der IZOBLOK-Gruppe in den ersten drei Quartalen des laufenden Geschäftsjahres zeigen einen positiven Trend in der Effizienz, die die Gruppe auf operativer Ebene und auf EBITDA-Ebene erzielt. Die in den letzten Perioden getätigten bedeutenden Investitionen bringen die erwarteten Ergebnisse in Form einer steigenden operativen Marge, die in den nächsten Perioden das von der Gruppe angestrebte Niveau erreichen dürfte.

Trotz der Krise in der Automobilbranche hat IZOBLOK seine Produktionskapazitäten ausgelastet, was unter anderem auf die Einführung neuer Projekte zurückzuführen ist, die mit erheblicher Verzögerung in Produktion gegangen sind.

Gemäß den Annahmen hat IZOBLOK neue Geschäftsbedingungen überprüft und mit den Kunden vereinbart, was sich positiv auf die operative Rentabilität im dritten Quartal ausgewirkt hat.

Der Vorstand geht davon aus, dass nach den schwachen Ergebnissen des ersten Halbjahres in der zweiten Jahreshälfte und insbesondere im letzten Quartal 2025 eine deutliche Verbesserung der Ergebnisse des Unternehmens zu verzeichnen sein wird.

Im Berichtszeitraum verzeichnete IZOBLOK keine Zahlungsrückstände von Vertragspartnern, und die Umsetzung bestehender Verträge verlief mit einer gewissen Abweichung von den ursprünglichen Annahmen.

Aufgrund der anhaltend hohen Volatilität des Umfelds kann eine Änderung der Erwartungen in den folgenden Berichtszeiträumen nicht ausgeschlossen werden.”

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